Vollmachten

Für den Fall des Todes oder seiner geschäftlichen Handlungsunfähigkeit sollten die Angehörigen oder Mitarbeiter sofort handlungsfähig sein. Dies lässt sich nur mit entsprechenden Vollmachten erreichen.

Generalvollmacht
Diese Vollmacht setzt den Bevollmächtigten in den Stand, alle Handlungen für den Erkrankten oder Verstorbenen bzw. die Erben vornehmen zu können. Vollmachten können auch für einzelne genau beschriebene Maßnahmen erteilt werden.

Bankvollmacht

Die private Bankvollmacht dient der finanziellen Handlungsfähigkeit des Erben, solange die Rechtsnachfolge noch nicht förmlich festgestellt ist (Erbschein oder öffentliches Testament). Die Vollmacht über den Tod hinaus kann mit sofortiger Wirkung, mit Wirkung auf den Todesfall oder auf förmlich festgestellte Geschäftsunfähigkeit ausgestellt sein. Bankvollmachten akzeptieren die Banken in der Regel nur, wenn sie auf ihren Formularen und in Anwesenheit ihrer Mitarbeiter (oder notariell) abgegeben sind.

Besondere Formen sind die Vorsorgevollmacht und im Unternehmensbereich die Gesellschaftervollmacht und die Geschäftsführungsvollmacht.

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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