Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine Kombination der Güterstände der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. Im Rahmen der sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft ist es möglich, den Zugewinnausgleich – für den Scheidungsfall – ganz auszuschließen oder so abzuändern, dass dieser nur auf das Privatvermögen beschränkt ist. Der Nichtunternehmer – Ehepartner sollte dann auf andere Weise abgesichert werden.
Für den Erbfall kann man dem überlebenden Nichtunternehmer – Ehepartner hingegen die Inanspruchnahme ¬des erhöhten Erbanteils (einschließlich des Unternehmens) und der erbschaftsteuerfreie Zugewinnausgleichsanspruch zugestehen.
Die Vereinbarung der modifizierten Zugewinngemeinschaft muss in Form eines Ehevertrag notariell beurkundet werden.