Die internationale Ehe

Die Globalisierung findet auch in der Ehe statt – gemischt-nationale Ehen mit Partnern aus anderen Ländern, mit Partnern, die mehrere Staatsbügerschaften besitzen oder aber auch bloße längere Auslandsaufenthalte nehmen zu. Auch diese Ehen weisen einige Besonderheiten auf und heben sich von der Ehe eines rein deutschen Ehepaares ab.
Es sollte vor Eheschließung stets geklärt werden, nach welchem Recht welchen Landes  die Ehe geschlossen wird.
Es ist sicherzustellen, dass die Ehe in den Heimatländern beider Ehepartner anerkannt wird.
Vor Eheschließung sollte ferner geklärt werden,  ob die Ehepartner frei bestimmen können, nach welchem Recht ihre Ehe geführt werden soll.
Besteht der Wunsch einen Ehevertrag zu schließen, ist vorab zu klären, ob ein solcher Vertrag mit dem konkreten Inhalt in den beteiligten Ländern anerkannt wird.
In eingen Religionen gibt es religiöse Rituale für Eheschließungen und auch für Scheidungen, die durchlaufen werden müssen. Solche Besonderheiten bestehen bei islamischen oder auch bei jüdischen Ehen, denn diese werden in der Regel nach Religionsrecht geschlossen und müssen auch nach nach dem jeweiligen Religionsrecht aufgelöst werden.

Selbstverständlich kann eine internationale Ehe, ebenso wie eine rein deutsche Ehe, geschieden werden. Nach welchem Recht und in welchem Land dies allerdings erfolgen kann, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bei Fehlen eines wirksamen Ehevertrages, in welchem eine Rechtswahl getroffen wurde, ist grundsätzlich das Recht des Staates am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Ehepaares entscheidend. Das ist unproblematisch, wenn sich das Ehepaar, auch nach der Trennung, noch im gleichen Zuständigkeitsbezirk eines Familiengerichts aufhält. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist  deren Aufenthaltsort für die Zuständigkeit des Gerichts bedeutsam. Zieht ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland und kehrt nicht wieder zurück, wird die internationale Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts problematisch.

Es ist also im Falle einer Scheidung, möglichst im Vorfeld, vorab zu klären, welches Familiengericht in welchem Land für eine Trennungs- und Scheidungsentscheidung zuständig ist und welches materielle Recht auf Trennung und Ehescheidung anzuwenden ist.
Zu berücksichtigen ist stets, welche Regeln im Ausland für das Sorge- und Umgangsrecht mit Kindern gelten.
Zudem ist zu prüfen, ob das jeweilige nationale Eherecht Einfluss auf das Erbrecht hat.
Besonderheiten gelten, wie oben ausgeführt, für muslimische und jüdische Ehepaare.

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Erfahren Sie mehr unter ÜBER UNS

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*