Ein Ehevertrag ist mit einer Risiko-Lebensversicherung zu vergleichen. Vorzugsweise schließt man ihn vor oder direkt zu Beginn der Ehe ab. Bei einem fair und besonnen gestalteten Ehevertrag gibt es nur Vorteile: Die Eheleute können in einem solchen Vertrag alle nötigen Punkte regeln und selbst gestalten – und so im Fall einer Scheidung einen möglichen Rosenkrieg vermeiden. In einem Ehevertrag sind zumindest folgende Punkte zu regeln:
- Welchen Güterstand wollen die Ehepartner wählen: einfache oder modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?
- Die Partner sollten auf den Zeitpunkt der Eheschließung ein Vermögensverzeichnis aufstellen.
- Wie soll der nacheheliche Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung aussehen?
- Soll es nach einer Scheidung einen Versorgungsausgleich geben, bei dem jeder die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen erhält?
Es kommt immer wieder vor, dass die Lebenssituation eines Ehepaares bei der Scheidung erheblich von der bei Eingehen des Ehevertrages abweicht. Daher ist es hilfreich, wenn in einer Vorbemerkung zum Ehevertrag deutlich gemacht wird, in welcher Lebenssituation sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Vereinbarung befunden hat. Zu empfehlen ist auch ein Bestimmung, wonach sich beide Partner den Ehevertrag anpassen müssen, wenn sich in Zukunft die wesentlichen Grundlagen ändern, etwa bei der Berufstätigkeit, durch Kinder oder eine Erkrankung.
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam.