Vermögen im Ausland

Vermögen im Ausland kann in der unterschiedlichsten Form bestehen – als Immobilien, als Bankkonten, Fonds oder Wertpapierdepots oder als Firmenbeteiligungen.In jedem Fall sind besondere Regeln zu beachten. Besitz und Verwaltung bringen oft steuerliche Konsequenzen mit sich, indem der Vermögensgegenstand selbst, aber auch dessen Erträge besteuert werden, auch im Inland. Die Weitergabe von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft verlangt oft besonderen Aufwand –Testament und Erbschein werden im Ausland oft nicht anerkannt. Und der Vermögensübergang wird oft im Ausland besteuert, im Inland dann nochmals. Viele Probleme lassen sich aber mit richtiger Gestaltung vermeiden.

Die Themen

  • Welche Vermögensgegenstände befinden sich im Ausland?
  • Wer ist unmittelbarer Inhaber des Vermögens?
  • Sind die Zugänge zu Konten und Einrichtungen bekannt?
  • Wer erzielt die Einkünfte aus dem Vermögen?
  • Werden diese Gegenstände nach deutschem oder ausländischem Recht vererbt?
  • Muss für Vermögen im Ausland ein ausländisches Testament errichtet werden?
  • Kann Vermögen im Ausland so strukturiert werden, dass dort ein Vermögenswechsel vermieden wird?
  • Lässt sich eine Doppelbesteuerung auf Erträge und Vermögenswechsel vermeiden?

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite blaue Box).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (rechts).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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