Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Manchmal kann alles ganz schnell gehen: Von einem auf den anderen Moment können Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. Krankheiten oder Unfälle können auch in jungen [...]
Willkommen auf dem Portal recht.privat! Sie finden hier Informationen und Hinweise zum Thema Familie und Vermögen – finanzielle Fragen rund um Ehe, Familie, Vorsorge, Risikoabsicherung, Schenken und Vererben – und ausgewählten Punkte zu Steuern.
Die Veranstaltungen in unserem rechtprivat Round Table und weiterführende Publikationen aus unserer Reihe rechtprivat finde Sie unter rechtprivat.tempurl.host
Ihre
Angelika Herfurth
Manchmal kann alles ganz schnell gehen: Von einem auf den anderen Moment können Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. Krankheiten oder Unfälle können auch in jungen Jahren auftreten. Fazit: Niemand ist zu jung, sich hierüber Gedanken zu machen. Doch allein Gedanken machen reicht nicht aus. Denn hat man keine Vorsorge getroffen, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer, der alle Entscheidungs- und Vertretungsrechte übernimmt. In etwa 50 % der Fälle wird kein Angehöriger sondern eine fremde Person eingesetzt. Mit einer verbindlichen Vollmacht, aufgesetzt in gesunden Tagen, vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung und bestimmen die Person des Vertrauens, die für Sie entscheidet und handelt. Sie können konkret festlegen, wer in welchem Umfang für Sie entscheiden und handeln kann. Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenvollmacht: in der Patientenvollmacht legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in welcher konkreten Situation wünschen und welche Maßnahmen Sie ablehnen.
Zu jung für diese Themen?
Unser Round Table dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.
Wir laden Sie herzlich zu unserer Abendveranstaltung ein
am Donnerstag, 30. November 2017
bei Herfurth & Partner, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
mit Angelika Herfurth, Fachanwältin für Familienrecht
Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie nachfolgend zum Download.