Gesundheit

20 % aller Angestellten werden berufsunfähig, bevor sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Neben Unfällen sind Zivilisationskrankheiten die häufigsten Ursache: Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebs, Rheuma, Gelenk- und  Nervenerkrankungen sowie psychische Erkrankungen. Besonders junge Menschen und Menschen im mittleren Alter verkennen diese Gefahr. Denn Arbeitskraft hat einen besonders hohen Wert: bei einem Jahresverdienst von 60.000 EUR und einer Berufsunfähigkeit im Alter von 45 Jahren summiert sich der Ausfall  bis zum Rentenalter vereinfacht gerechnet auf 1.2 Mio EUR.Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gilt nur noch für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ansonsten besteht nur noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dabei gewährt die gesetzliche Versicherung nur Leistungen bei Erwerbsminderung, nicht aber bei Berufsunfähigkeit – dem Betroffenen wird also zugemutet, eine geringer qualifizierte Beschäftigung auszuüben, als in seinem erlernten Beruf.Die Höhe der gesetzlichen Rente bemisst sich höchstens nach den Sätzen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Personen mit einem höheren Einkommen haben daher oft eine existenzbedrohende Deckungslücke.

Krankenversicherung

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt an den Arbeitnehmer als Lohnfortzahlung weiter, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Die privaten Krankenkassen leisten unterschiedlich, je nach Tarif. Insgesamt zahlt die Krankenkasse in drei Jahren wegen derselben Krankheit 72 Wochen lang Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes bestimmt sich nach dem Einkommen des Versicherten: es beträgt täglich 70% des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das ergibt unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze einen Höchstbetrag von knapp 92 EUR täglich, also von ca. 1.840 EUR im Monat. Davon abgezogen werden die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Bezug von Krankengeld unterliegt nicht der Lohn- oder Einkommensteuer. Wenn der Anspruch auf Krankenversicherung nach 78 Wochen (Lohnfortzahlung und Krankengeld) endet, sollte man als Erkrankter Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Das Bewilligungsverfahren dauert meist einige Monate; daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Insofern müssen Personen mit höherem Einkommen und Selbständige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dazu bestimmt § 172  Versicherungsvertragsgesetz: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr  als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in einer laufenden Rente, die für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer gezahlt wird. Anders als die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn der Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeübt werden kann. Ergänzend oder ersatzweise können weitere Versicherungen sinnvoll oder erforderlich sein.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann erforderlich sein, wenn eine BU- Versicherung nicht angeboten wird. Die Beiträge sind niedriger als diejenigen für die BU-Versicherung.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung deckt den Verdienstausfall während der Krankheitsperiode ab. Sie sollte so berechnet sein, dass ihre Höhe ausreicht, um den laufenden Netto-Finanzbedarf des Kranken und seiner Familie abzudecken. Typischerweise geht eine Krankheitsphase der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit voraus; dabei ist darauf  zu achten, dass der Versicherer seine Leistungen nicht schon bei Beantragung der BU-Rente einstellt, sondern erst wenn diese tatsächlich leistet.


Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet im Fall eines Unfalls entweder eine Einmalzahlung oder eine laufende Rente bei unfallbedingter Dauerschädigung. Die Leistungen dienen zur Bezahlung von Bergungs- und Rettungskosten, Krankenhausaufenthalt, Kuren und kosmetische Operationen, aber auch Umbaumaßnahmen im Haus (barrierefreies Wohnen) oder am PKW (behindertengerechte Ausstattung).


Dread Disease Versicherung

Die Dread Disease Versicherung leistet bei Eintritt einer schweren Krankheit einen Kapitalbetrag, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Sie deckt damit Ereignisse wie Krebs oder Multiple Sklerose, gegebenenfalls auch Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen. Dieser Versicherungstyp stammt aus den angelsächsischen Ländern und wird in Deutschland erst von wenigen Versicherern und zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten.


Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung versichert den Verlust von Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören oder Sprechen. Auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kommt es dabei nicht an.


Kombirente

Die Kombirente bieten einige wenige Versicherer als Kombination gegen Risiken aus Unfall, schwerer Krankheit oder Verlust von Grundfähigkeiten. Derartige Policen sind sinnvoll für Menschen mit schwer versicherbaren Berufen, Vorerkrankungen oder in vorgerücktem Alter.


Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung deckt die häufig bestehende Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten ab. Derzeit bieten die Versicherer drei Versicherungstypen an: Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung.


Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche kann zusätzlicher Schutz durch Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung, Schulunfähigkeitsversicherung und Kinderinvaliditätszusatzvorsorge erreicht werden. Die Versicherungen leisten bei diesen Policen laufende Rentenzahlungen.


Besteuerung

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterliegen der Besteuerung. Die Höhe richtet sich danach, ob die Rente der Basisversorgung dient, eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung bildet oder aus Kapitalanlageprodukten besteht. Berufsunfähigkeitsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung wird in vollem Umfang nachgelagert besteuert, eine Berufsunfähigkeitsrenten auf Basis von Kapitalanlageprodukten wird nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert.

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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