Die Patchworkfamilie

In der Patchworkfamilie teilt sich die alte Familie auf – die früheren Ehepartner gehen Beziehungen mit neuen Partnern ein und bilden eine neue Familie. Allerdings werden die alten Verbindungen nicht vollständig gekappt, sondern bleiben zum Teil erhalten und sind mit der neuen Familie verknüpft: Umgang und Aufenthalt der Kinder, Unterhalt für Kinder und alte und neue Ehepartner, Erb- und Pflichtteilsansprüche. Immerhin gehören die Kinder aus früherer Ehe gemeinsam mit Kindern aus der bestehenden Ehe zur Erbengemeinschaft. Mit Scheidungsvereinbarungen, Eheverträgen, Erbverträgen und Testament lassen sich die Beziehungen aber weitgehend ordnen. 

Die Themen

  • Wie wirken sich Unterhaltspflichten aus früherer Ehe auf die neue Ehe aus?
  • Wie wirkt sich eine neue Ehe auf Unterhalt für die frühere Familie aus?
  • Bei wem sollen die Kinder aufwachsen?
  • Welche Folgen hat das gemeinsame Aufwachsen von Kindern aus mehreren Ehen?
  • Soll der Ehepartner Sorgerechte für Stiefkinder erhalten?
  • Sollen Kinder außerhalb der aktuellen Ehe Mitglied der Erbengemeinschaft sein?
  • Soll der frühere Ehepartner gesetzlicher Vertreter der Kinder in der Erbengemeinschaft mit dem neuen Ehepartner sein?
  • Soll Vermögen in die Hände früherer Ehepartner gelangen können?
  • Wie kann man die Mitglieder der Pachtworkfamilie fair behandeln?

 

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Erfahren Sie mehr unter ÜBER UNS

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